Kaben

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.Vertragsabschluss
Der Auftrag/Kaufvertrag zwischen dem Auftraggeber und der Firma Kaben – mein Wintergarten, Sascha Kaben, wird verbindlich, wenn der Auftraggeber den Auftrag/Kaufvertrag unterschrieben hat und die Annahme des Auftrages durch die Firma Kaben – mein Wintergarten, Sascha Kaben (Auftragnehmer) schriftlich bestätigt wurde.

2.Preis
Der Preis umfasst ausschließlich die im Auftrags/Kaufvertragsformular enthaltenden Leistungen. Andichtungsarbeiten als Dach- und Wandanschluss sind im Preis enthalten. Alle nicht ausdrücklich im Auftrags/Kaufvertragsformular aufgeführten Arbeiten werden im Rahmen eines gesonderten schriftlich zu erstellenden Auftrages extra nach Lohn- und Materialpreis berechnet. Zusätzliche im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens geforderten Leistungen sind schriftlich zu vereinbaren und werden ebenfalls im Rahmen eines gesonderten Auftrages abgerechnet. Typenstatiken sind im Preis enthalten, alle Sonderstatiken werden zusätzlich berechnet.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Sofort nach Auftragsbestätigung ist ein Drittel der Auftragssumme als Anzahlung, das zweite Drittel bei Bestellung des Materials (Aluminium) und der Rest sofort nach erfolgter Lieferung zu zahlen. Zahlbar jeweils ohne Abzug.

3.2 Bei bestehendem Zahlungsverzug können 12 % Verzugszinsen p. a. ohne Nachweis gefordert werden.

4. Lieferung

4.1 Ist das Wort „sofort“ auf dem Auftrag/Kaufvertrag vermerkt, so hat der Auftragnehmer unverzüglich mit den Lieferungsvorbereitungen (Aufmaß, Fertigung usw.) zu beginnen. Abrufaufträge sind so zu verstehen, dass der Auftragnehmer mit dem Abruf die Lieferungsvorbereitungen beginnen muss.

4.2 Die Dauer der vom Auftraggeber im Falle des Lieferverzuges gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf 4 Wochen festgelegt.

4.3 Zu Teilleistungen ist der Lieferer berechtigt, aber nicht verpflichtet.

4.4 Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

4.5 Bei höherer Gewalt oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden unvorhergesehenen Hindernissen, die der Einflusssphäre der Firma Kaben – mein Wintergarten entzogen sind, tritt kein Lieferverzug ein. Sollte eine Lieferung hierdurch unmöglich werden, erfolgt eine Aufhebung des Vertrages.

4.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den genauen Tag des Aufmaßes und der Montage sowie sonstiger Arbeiten zu bestimmen.

4.7 Der Auftraggeber hat die für das Bauantragsverfahren erforderlichen Unterlagen unverzüglich nach Auftragserteilung dem Auftragnehmer auszuhändigen. Der Auftraggeber hat für das Aufmaß und die Montage für einen freien, unbehinderten Zugang zur Baustelle zu sorgen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich aller Nebenkosten Eigentum des Auftragnehmers.

6. Mängelgewährleistung

Etwaige Mängel sind schriftlich anzuzeigen. Bei Auftreten von Mängeln gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Nachbesserungsrecht. Falls die Nachbesserung nicht möglich sein sollte, ist der Auftraggeber bezüglich der Bauleistungen des Auftragnehmers zur Minderung berechtigt. Bezüglich aller anderen Leistungen steht dem Auftraggeber in diesen Fällen auch die Wandlung zu.

7. Abnahme

Die Abnahme erfolgt am letzten Tag der Montage. Ist der Kunde zur Abnahme nicht anwesend, gilt die Abnahme als erfolgt, soweit sich der Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistung nicht innerhalb von 12 Tagen schriftlich anders geäußert hat. Sollte der Auftraggeber während dieser Zeit Stillschweigen bewahren, gilt das Objekt als abgenommen.

8. Garantie

Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber seinen Auftraggebern für die von ihm konstruierten, gelieferten und montierten Wintergärten etc. folgende Garantie:

10 Jahre auf die Aluminiumkonstruktion für die zugesagten statischen Eigenschaften. Ausgenommen sind Beschlagsteile sowie vom Auftraggeber selbst verschuldete Schäden oder Konstruktionsveränderungen. Bei Oberflächen können material- und verfahrensbedingt Farbunterschiede auftreten. Diese stellen keinen Mangel dar und sind kein Grund für eine Reklamation.

5 Jahre auf Isoliergläser gemäß den Garantiebestimmungen der Glasindustrie. Ausgenommen sind Glasbruch, Rissbildung und Hitzerisse.

2 Jahre auf elektrische Bauteile gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Hinweis gemäß DIN 52460: Eine Wartungsfuge ist eine starken chemischen und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoffe in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden müssen, um Folgeschäden zu vermeiden.

Jeder neben den gesetzlichen Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen bestehende Anspruch im obigen Sinne erlischt, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt. Die Garantiezeiten gelten ab Lieferdatum.

9. Haftung

Die Haftung wird auf die Schäden beschränkt, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Hinsichtlich der Haftung für zugesicherte Eigenschaften verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

10. Vermögensverfall

Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Auftraggeber offenkundig zahlungsunfähig ist. Die erbrachten Leistungen sind abzurechnen. Der Auftragnehmer kann hinsichtlich des Restes Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

11. Gerichtsstand

Soweit der Auftraggeber Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag für beide Teile nach Wahl des Auftragnehmers das Amtsgericht Bad Segeberg als Gerichtsstand vereinbart.

12. Rücktrittsrecht

Tritt der Auftraggeber vom Auftrag zurück, so kann ein Drittel der Auftragssumme ohne Nachweis als Entschädigung gefordert werden, aber auf jeden Fall 10 % entgangener Gewinn. Der Rücktritt vom Auftrag/Kaufvertrag wird erst mit Eingang der Zahlung wirksam.

13. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Kaben – mein Wintergarten nichtig sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Rechtsverbindlichkeit.

Stand: 01. Oktober 2026